Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die am Anfang einer Berufsausbildung stehen,
müssen sich zunächst medizinisch untersuchen lassen, ob die gewünschten Tätigkeiten
körperlich und seelisch auch möglich sind. Bei einigen Berufen muss auch der Impfstatus überprüft werden.
Vor dem Arbeitsantritt muss dem Arbeitgeber eine Bescheinigung
der Jugendarbeitsschutzuntersuchung vorgelegt werden, bevor er den Jugendlichen einstellen darf.
So werden bei zum Beispiel handwerklichen Tätigkeiten, bei denen man stehen, hocken,
knien oder schwer heben muss, die körperlichen Fähigkeiten getestet und je nachdem entschieden,
ob der gewünschte Beruf ausgeübt werden darf oder nicht.
Für die Durchführung einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung nehmen Sie gerne Kontakt zu uns
auf und kommen in unsere Praxis vorbei.
Gemeinschaftspraxis
Anja & Vivien Stachowiak
Fachärzte für
Allgemeinmedizin
Lerchenfeld 14
22081 Hamburg-Uhlenhorst Medizinzentrum Hammonia Bad im UG
Tel.: (040) 20 81 71
Fax: (040) 20 05 102 E-Mail: mail@allgemeinarztpraxis-stachowiak.de
Sprechzeiten:
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